1. Grundsätzlich ist hier die Erfordernis eines europaweiten Wettbewerbs bei der anzustrebenden planerischen Qualität für eine Landesgartenschau, als auch formal wegen des zu vergebenden Leistungsumfanges für Planung und Ausführung gegeben.
Es handelt sich um ein Verfahren nach VOF, genau geregelt in der GRW (Grundsätze zur Durchführung von Wettbewerben).
2. Der Wettbewerb wird beschränkt auf 40 Teilnehmer, davon sind ca. 8 bis 10 Zuladungen aus regionalen Büros, jungen Büros und internationalen Büros. Die nicht geladenen Teilnehmer werden durch Los bestimmt.
3. Es handelt sich um einen „Ideen- und Realisierungswettbewerb“, das bedeutet der Wettbewerb wird aufgeteilt in zwei Bearbeitungsbereiche:
- Realisierungsteil: für den im Rahmen der Landesgartenschau zu realisierenden Kernbereich.
- Ideenteil: Ergänzungsflächen, Erschließungsflächen, oder Randbereiche, welche nicht unmittlebar im Kernbereich der Landesgartenschau liegen, aber dennoch für die Gesamtkonzeption wichtig sind.
4. Das Preisgericht wird gebildet durch
Fachpreisrichter: stimmberechtigte Persönlichkeiten aus dem Bereich Landschaftsarchitektur, Architektur, und Städtebau, welche durch ihre oft langjährige Erfahrung die Arbeiten fachlich bewerten
Sachpreisrichter: stimmberechtigte, durch Ämter definierte Vertreter der Stadt, des Freistaates, sowie der Fördergesellschaft zur Durchführung von Landesgartenschauen in Sachsen e.V.
Sachverständige: nicht stimmberechtigte Fachleute, z.B. für Gewässer, Umwelt etc., sowie Vertreter des Stadtrates
Vorprüfung: wird durch das wettbewerbsbetreuende Büro im Vorfeld der Jurysitzung durchgeführt und beschränkt sich auf formale und technische Inhalte, die Vorprüfung muss neutral und nicht wertend sein, die Arbeiten werden während der Preisgerichtssitzung durch die Vorprüfung erläutert.
Stimmberechtigt sind nur Fach- und Sachpreisrichter, die Gesamtzahl stimmberechtigter Preisrichter ist ungerade, wobei es einen Fachpreisrichter mehr gibt. Es sollten mindestens 9, maximal 13 stimmberechtigte Preisrichter anwesend sein.
Das Preisgericht trifft sich im Verlauf des Verfahrens dreimal:
- Preisrichtervorbesprechung
- Kolloquium
- Preisgreichtssitzung